Bewirtschaftung von Steilflächen fördern

Kulturlandschaft und bäuerliche Betriebe erhalten

Südtirol gilt in seiner Gesamtheit als Berggebiet und erhält dafür Ausgleichszahlungen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Diese Mittel sollen naturbedingte Nachteile und erhöhte Bewirtschaftungskosten ausgleichen.

   

Derzeit werden Ausgleichszahlungen für Steilflächen jedoch nur an Grünland- und Viehhaltungsbetriebe gewährt. Landwirtschaftliche Betriebe mit Steilflächen im Obst-, Wein- und Gartenbau sind davon ausgeschlossen, obwohl auch dort erhebliche Mehrkosten und Arbeitserschwernisse bestehen.

   

Mit diesem Beschlussantrag fordert Andreas Leiter Reber 

  1. die Bedeutung von bewirtschafteten und gepflegten Steilflächen für Südtirols Kulturlandschaft anzuerkennen und die naturbedingten Nachteile, die Arbeitserschwernis und höheren Kosten bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Steilflächen unabhängig von der Kulturart durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren.
  2. die aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds ELER zur Förderung der Berggebiete zur Verfügung gestellten Mittel für Ausgleichszahlungen für die Bewirtschaftung von Steilflächen im Südtiroler Obst- und Wein- und Gartenbau zu verwenden. Diese Zulage ist ein wichtiger Baustein zur Erhaltung der gewachsenen Kulturlandschaft und zur Unterstützung der bäuerlichen Betriebe.

   

Den vollständigen Beschlussantrag kannst du hier lesen:

PDF-Datei lesen

   

Der Antrag wurde im Landtag mit 17 Ja- und 17 Nein-Stimmen von der Mehrheit abgelehnt.

Short facts

  • Beschlussantrag zu Landesgesetzentwurf Nr. 28/57/25-XVII

    Bewirtschaftung von Steilflächen fördern 

    Kulturlandschaft und bäuerliche Betriebe erhalten

  • Einreich-Datum:

    10.12.2025

  • Hauptsachbereich:

    Landwirtschaft

  • Aktueller Status:

    Archiviert

  • Werdegang des Aktes:

    10.12.2025 - Einbringung

    • Beschlussantrag Nr.: 28
    • Gesetzentwurf Nr.: LGe 57/25-XVII G
    • Weiterer Gesetzentwurf Nr.: LGe 58/25-XVII G
    • Weiterer Gesetzentwurf Nr.: LGe 59/25-XVII G
    • Erstunterzeichner/Erstunterzeichnerin: Leiter Reber Andreas
    • Übermittlung an das zuständige Organ: Landesrat WALCHER

    12.10.2025 - Beginn Behandlung im Plenum 

    • Abgelehnt mit einer Abstimmung nach getrennten Teilen
    • Abstimmung mit Namensaufruf
    • Abstimmung über: Prämissen:
      Ja-Stimmen: 17
      Gegenstimmen: 17
    • Abstimmung über: Punkt 1 des bschließenden Teils:
      Ja-Stimmen: 17
      Gegenstimmen: 17
    • Abstimmung über: Punkt 2 des beschließenden Teils:
      Ja-Stimmen: 17
      Gegenstimmen: 17

    16.12.2025 - Archivierung

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