Wohnung wird frei!
Auf Druck der Arbeitnehmer in der SVP wurde im Jahr 2016 die Bindungsdauer für alle geförderten Wohnbauten von 20 auf zehn Jahre herabgesetzt.
Voraussetzungen für Mieter oder Eigentümer bei Sozialbindung: Sie müssen seit mindestens 5 Jahren in der Provinz Bozen ansässig sein oder seit mindestens 5 Jahren dort einen Arbeitsplatz haben. Sie dürfen nicht Eigentümer oder Inhaber von Wohnungs- oder Fruchtgenussrechten an einer anderen Wohnung sein, die den Bedürfnissen der Familie entspricht und leicht erreichbar ist, zudem muss das Familieneinkommen innerhalb der vom Land festgelegten Obergrenzen liegen.
Zugleich wurde die Bindungsdauer von Wohnbauten, die auf gefördertem Baugrund errichtet wurden von 30 auf 20 Jahre verkürzt.
Daraus ergeben sich folgende Fragen an LR Mair:
- Wie viele Wohnbauten wurden nach Inkrafttreten des LG Nr. 5 vom 18. März 2016, vom 23. März 2016 bis Ende des Jahres 2016 vom Land gefördert und unterliegen damit einer 10-jährigen Bindungsdauer?
- Wie viele Wohnbauten wurden in den Jahren 2017 bis zur Wiedereinführung der 20-jährigen Bindung im Jahr 2025 vom Land gefördert und unterliegen damit einer 10-jährigen Bindungsdauer?
Die Anfrage kannst du hier lesen oder downloaden:
💬 Deine Meinung ist uns wichtig: Schreib uns deine Anliegen und Gedanken zu diesem Thema gerne in die Kommentare! ⬇️
Short facts
-
Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 87/10/26-XVII
Wohnung wird frei!
-
Einreich-Datum:
07.10.2026
-
Hauptsachbereich:
Wohnungsbau
-
Zuständiges Organ:
Landesrätin MAIR
Für Deine Sicherheit
Gib bitte den OTP-Code ein,
welchen Du gerade eben per SMS
erhalten hast.
Hmmm…
Leider hat etwas nicht geklappt.
Hast du die Nummer korrekt eingegeben?
Versuche es bitte noch einmal!
Weitere Kontrollen
Freie Info
Freie Kontrollen
Schreibe den ersten Kommentar