Wasserzins ganz oder gar nicht

Mit der Verabschiedung des „Europagesetzes des Landes“ im Jahr 2019 wurde erstmals eine Wassergebühr für die Südtiroler Landwirtschaft eingeführt. Die Inhaber von Konzessionen für die Entnahme von Wasser aus Quellen, Fließgewässern oder aus dem Grundwasser zum Zwecke der Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen, wurden somit verpflichtet eine Gebühr zu entrichten.

   

Noch bevor im Jahr 2023 die erste Gebühr eingehoben wurde, hat der Südtiroler Landtag zum Zwecke der Entlastung der Berglandwirtschaft sämtliche Konzessionen für Ableitungen, die sich über 1.000 Meter Meereshöhe befinden, gänzlich von der Gebühr befreit. 

   

Somit zahlen alle Landwirte deren Ableitungen unter 1.000 Metern die Konzessionen. In der Praxis sind es also die Obst- und Weinbaubetriebe sind, welche die Wassergebühren bezahlen, sind es ausgerechnet diese Betriebe, die bei den Förderungen für betriebliche Bewässerungsnetze und wassersparende Tropfberegnungen seit Jahren ausgeschlossen sind.

   

Dies vorausgeschickt, beauftragt der Südtirol Landtag die Landesregierung::  

1. Alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Wassergebühren in der Landwirtschaft künftig nach dem Verursacher- und Vorsorgeprinzip einzuheben und damit auch betriebliche Bewässerungsnetze und gewässerschonende Bewässerungspraktiken in den Obst- und Weinbaukulturen zu fördern oder von der derzeitigen Einhebungsform der Wassergebühren gänzlich abzustehen.

   

Den Beschlussantrag kannst du hier im PDF-Format lesen oder herunterladen:

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Short facts

  • Beschlussantrag zu Landesgesetzentwurf Nr. 4/44/25-XVII

    Wasserzins ganz oder gar nicht

  • Einreich-Datum:

    02.07.2025

  • Hauptsachbereich:

    Landwirtschaft

  • Aktueller Status:

    Abgelehnt

  • Werdegang des Aktes:

    02.07.2025 - Einbringung

    • Beschlussantrag Nr.: 4
    • Gesetzentwurf Nr.: LGe 44/25-XVII G
    • Erstunterzeichner/Erstunterzeichnerin: Leiter Reber Andreas
    • Zuständiges Organ: Landesrat WALCHER

    03.07.2025 - Beginn Behandlung im Plenum 

    • Abgelehnt:
      Abgelehnt mit einer einzigen Abstimmung
    • Offene Abstimmung:
      Ja-Stimmen: 12
      Gegenstimmen: 18
    • Stimmenmehrheitlich abgelehnt

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