Der Teufel steckt im Bergbaugesetz

Ein negatives Umweltgutachten? Genehmigt werden kann trotzdem. Genau diese Hintertür will die Landesregierung mit einer Änderung im neuen Omnibus-Gesetz öffnen.

   

Betroffen sind Steinbrüche, Schottergruben, Porphyr-, Marmor- und andere Abbauvorhaben. Bisher war für die Ermächtigung ein positives Umweltgutachten vorgesehen. Künftig soll es reichen, ein Gutachten einzuholen – unabhängig davon, ob es positiv oder negativ ausfällt.

      

Zugleich soll die maximale Laufzeit von 20 Jahren für Steinbrüche gestrichen werden. Die Dauer der Ermächtigung soll sich künftig am verwertbaren Rohstoffvorkommen orientieren. Was technisch klingt, kann gerade bei großen Vorkommen wie dem Vinschger Marmor enorme Auswirkungen haben.

   

Andreas Leiter Reber hat deshalb einen Änderungsantrag eingebracht. Sein Ziel: Umweltgutachten dürfen nicht zur Formalität verkommen, Abbauermächtigungen brauchen klare Grenzen, und Südtirols Bodenschätze dürfen nicht schnell und leise über ein Omnibus-Gesetz zum Ausverkauf freigegeben werden.

    

Änderungsantrag lesen

Pressemitteilung

vom 15.06.2026

Landesregierung will Steinbrüche künftig ohne positives Umweltgutachten genehmigen

15.06.2026

Leiter Reber: Gesetz muss zurück in die Werkstatt – Ausverkauf der Bodenschätze vorprogrammiert

In dem von der Südtiroler Landesregierung vorgelegten Omnibus-Sammelgesetz fahre ein Artikel mit, der es nicht allein aus Umweltgründen in sich habe, meint der Freie Abgeordnete Andreas Leiter Reber. So soll die Landesregierung nicht nur ermächtigt werden, ohne Zustimmung der Umweltämter und der betroffenen Gemeinden Schottergruben zu genehmigen, auch die Begrenzung der Laufzeiten für Steinbrüche soll gänzlich gestrichen werden. Heute hat der Entwurf im 3. Gesetzgebungsausschuss seine erste Hürde genommen – trotz Kritik und Gegenstimmen der Opposition.

       

Mit der Begründung, dass kaum eine Gemeinde eine Schottergrube haben möchte, aber die lokale Bauwirtschaft dringend das Material benötige, wolle sich die Landesregierung sowohl über die Umweltverträglichkeitsprüfung als auch über mögliche Widerstände vor Ort hinwegsetzen können.

    

„Bei künftigen Ermächtigungen zum Abbau von Schotter, Porphyr, Marmor und anderen mineralischen Rohstoffen war bisher ein positives Gutachten des für Umweltprüfungen zuständigen Landesamtes vorgesehen, künftig muss ein solches Gutachten lediglich eingeholt werden, aber es muss nicht mehr positiv ausfallen, um einen Abbau zu genehmigen zu können“, kritisiert Leiter Reber. „Zur Deckung des territorialen Bedarfs oder aus sozialer und wirtschaftlicher Notwendigkeit kann die Landesregierung den Abbau in jedem Fall genehmigen“, heißt es im Gesetzesentwurf.

   

„Damit können nicht nur die für die Bauwirtschaft notwendigen Schotterguben unabhängig von Umwelt, Anrainern und Gemeinden errichtet werden, auch die Abbauermächtigungen für die lukrativen Marmorexporte können allein durch die Landesregierung vergeben und verlängert werden“, so Leiter Reber.

    

„Zugleich will die Landesregierung auch die maximale Laufzeit von 20 Jahren für Steinbrüche und jene von 25 Jahren für den Untertagebau streichen. Die Laufzeiten für den Abbau sollen künftig unter Berücksichtigung des verwertbaren Rohstoffvorkommens festgelegt werden, was beispielsweise im Falle des Vinschger Marmors einem Totalausverkauf für die nächsten 100 Jahre gleichkommt, handelt es sich ja um eines der größten Marmorvorkommen Europas“, warnt der Freie Abgeordnete.

   

Leiter Reber appelliert an die Landesregierung, den Gesetzesentwurf zurück in die Werkstatt zu schicken und aus dem aktuellen Omnibus-gesetz zu streichen: „In ihrem Zusammenspiel öffnen diese Gesetzesänderungen eigenwilligen Ermächtigungen Tür und Tor und riskieren den Ausverkauf unserer Bodenschätze. Die Thematik ist zu wichtig und die möglichen Auswirkungen sind zu fatal, um vorschnell unausgegorene Änderungen in das Bergbaugesetz hineinzuflicken“.

   

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