Schutzhütten gezielter fördern
Die Erschließung der Südtiroler Schutzhütten mit primären Infrastrukturen kann nicht mit der gewöhnlichen Erschließung von Wohnhäusern oder Beherbergungsbetrieben in besiedelten Gebieten verglichen werden.
Strom-, Trink- oder Abwasserleitungen im schwierigen Gelände des Hochgebirges zu verlegen, verursacht das Vielfache an Kosten von Erschließungen im Tal. Die Schutzhüttenbetreiber sind deshalb kaum im Stande, diese Kosten selbst zu tragen und den gesetzlichen Erfordernissen bei der Abwasserregelung zu entsprechen oder den heutigen Ansprüchen vieler Bergsteiger gerecht zu werden, was die Verfügbarkeit von Duschen oder Strom betrifft.
Allein die Entfernung zu den nächstgelegen Kanalisierungen, öffentlichen Trinkwasser- oder Stromleitungen ergeben einen vielfachen Mehraufwand und dementsprechend vielfach höhere Mehrkosten. Hinzu kommen Mehrkosten, welche durch die technisch anspruchsvollen Arbeiten im meist steilen und topografisch schwierigen Gelände.
Dies vorausgeschickt, beauftragt der Südtirol Landtag die Landesregierung:
1. Alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit ab dem Jahr 2026 Investitionen für primäre Infrastrukturen wie Trinkwasser-, Abwasser- und Stromversorgungsanlagen Südtirols Schutzhütten gefördert und einmalige Zuschüsse gewährt werden können.
Den Beschlussantrag kannst du hier im PDF-Format lesen oder herunterladen:
Short facts
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Beschlussantrag zu Landesgesetzentwurf Nr. 3/44/25-XVII
Schutzhütten gezielter fördern
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Einreich-Datum:
02.07.2025
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Hauptsachbereich:
Forstwirtschaft
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Aktueller Status:
Archiviert
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Werdegang des Aktes:
02.07.2025 - Einbringung
- Beschlussantrag Nr.: 3
- Gesetzentwurf Nr.: LGe 44/25-XVII G
- Erstunterzeichner/Erstunterzeichnerin: Leiter Reber Andreas
- Zuständiges Organ: Landesrat WALCHER
03.07.2025 - Beginn Behandlung im Plenum
- Abgelehnt:
Abgelehnt mit einer einzigen Abstimmung - Offene Abstimmung:
Ja-Stimmen: 11
Gegenstimmen: 17
Enthaltungen: 1 - Stimmenmehrheitlich abgelehnt
08.07.2025 - Archivierung
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